Willkommen beim Nichtraucherschutz Hamburg e.V.
Das geänderte Hamburgische Passivraucherschutzgesetz ist seit dem 01.01.2010 in Kraft. Hier der Gesetzestext.
ACHTUNG: Mit Beschluss vom 24.02.2012 hat das Bundesverfasungsgericht den Ausschluss der Speisegaststätten von der Erlaubnis der Einrichtung abgetrennter Raucherräume nach dem Hamburgischen Passivraucherschutzgesetz für verfassungswidrig erklärt! Die Pressemitteilung des BVerfG finden Sie hier.
Damit ist es - bis zu einer Neuregelung - gestattet, wirksam vom Nichtraucherbereich abgetrennte Raucherräume auch in Speisewirtschaften zu betreiben.
Der Nichtraucherschutz Hamburg e.V. setzt sich für einen kompromisslosen Nichtraucherschutz ohne Ausnahmeregelungen in Hamburg ein und fordert die Bürgerschaft auf, die im Gesetz verankerten Ausnahmeregelungen, insbesondere hinsichtlich der Gastronomiebetriebe, ersatzlos zu streichen. Nur so kann ein effektiver Schutz vor Tabakrauch erzielt werden.
Werden Sie aktiv und schreiben Sie Ihrer Bürgerschaftsabgeordneten bzw. Ihrem Bürgerschaftsabgeordneten.
